Rechtsberatung

Solltest du dich von unerwünschten Anrufen belästigt und hintergangen fühlen, solltest du nicht resignieren. Die Rechtslage spricht in diesem Fall für dich und du kannst gegebenenfalls einen Anwalt kontaktieren, solltest du dich belästigt und betrogen fühlen. Es gibt viele Anwälte, die sich auf den Bereich Verbraucherschutz spezialisiert haben. Wir könnnen keine juristische Beratung liefern, sondern statten dich nur mit Hintergrundwissen aus. Im Ernstfall raten wir aber zu dem Schritt einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Werbung

Was sind meine Rechte?

Grundsätzlich ist es Firmen gestattet, Werbeanrufe zu tätigen. Allerdings haben diese sich einigen Regeln zu fügen. Wenn der eigene Telefonbucheintrag durch den Telefonprovider mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, ist es Firmen laut Art. 3 Buchstabe u UWG untersagt Werbeanrufe zu tätigen.
Lassen Sie Ihren Telefonbucheintrag mit einem Stern versehen – unter www.local.ch oder der Gratisnummer Tel. 0800 86 80 86. Bei local.ch kann man den Eintrag gar selber vornehmen.
Natürlich können Firmen Nummern auch aus anderen Quellen beziehen als dem Telefonbuch. Trotzdem sind sie dazu verpflichtet vor einem Anruf zu überprüfen, ob die angerufene Nummer nicht im Telefonbuch mit einem Sternchen versehen ist.

Telekomanbieter offerieren, alle Anrufe mit unterdrückten Rufnummern zu sperren. Das funktioniert aber nur bei digitalen Telefonstationen, die eingehende Anrufnummern anzeigen. Auch möglich: *99# wählen, Bestätigungstext abwarten, auflegen. Dieser kostenlose Swisscom-Dienst blockiert alle Anrufe, die nicht mit CLIP (Caller ID) ausgerüstet sind. Geeignet vor allem für ausländische «Dienste», die ihre Rufnummer unterdrücken.

Welche Möglichkeiten habe ich?

1. Robinsonliste bei SDV
Wer noch keinen Sterneintrag hat, sollte diesen bei seinem Telefonanbieter eintragen lassen. Wer in keinem Telefonverzeichnis gelistet ist, hat ebenso die Möglichkeit beim Schweizer Dialogmarketing Verband (SDV) auf der "ROBINSONLISTE FÜR DIRECT SALES" eingetragen zu werden. Der SDV bietet Konsumenten die Aufnahme in die Robinsonliste an. In diese Liste kann sich eintragen lassen, wer keine adressierten Werbebriefe von Unternehmen er­halten möchte, bei denen er kein Kunde ist oder ausdrücklich der Zusendung zugestimmt hat. Hier geht es zu dem offiziellen Formular.

2. Beschwerde über unerwünschte Telefonwerbung bei der Lauterkeitskommission
Solltest du übers Telefon Verträge abgeschlossen haben, kann man diese im Regelfall innerhalb einer gewissen Pflicht auch widerrufen. Besonders wenn du Rechnungen erhälts, obwohl du keinen Kaufvertrag geschlossen hast, solltest du nicht verzweifeln. Kontaktiere am besten einen Rechtsbeistand und kläre die weiteren Schritte mit ihm gemeinsam ab. Grundsätzlich ist auch hier das Recht auf deiner Seite. Wende dich gegebenenfalls auch an die Polizei, Konsumentenschutzorganisation oder an die Schweizer Lauterkeitskommission.

3. Beschwerde über unerwünschte Werbeanrufe bei Konsumentenschutz-Organisationen
Hier kannst du die Möglichkeit nutzen, bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, acsi und FRC) eine Beschwerde wegen Verletzung des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzureichen.

4. Warnliste
Um Schwindel, Betrug und Konsumentenfallen zu vermeiden, führt die Warnliste von Reklamationszentrale Unternehmen auf, vor denen gewarnt wird oder die bereits zu häufigen Reklamationen geführt haben.

Weiter zu Community Hilfenächste Seite


Hilfethemen Übersicht