Krankenkasse aus Zürich 0445520250 / +41445520250
Anrufername: Krankenkasse mehr...
Bewertungen: 7 (entfernt: 23)
Einschätzung: neutral, leicht negativ, Anruf kritisch prüfen
John8338 schrieb: Wurde ebenfalls angerufen.... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Zürich - SchweizTelefonnummer: 044-5520250
International:
Weitere Informationen: Herausfinden
tellows Score für +41445520250
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
Telefonterror 1 Meldungen |
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Unbekannt 1 Meldungen |
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Aggressive Werbung 1 Meldungen |
Anrufername:
unbekannt 2 Meldungen |
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Krankenkasse 1 Meldungen |
Ungefähre Position des Anrufers
Wer ruft an mit 0445520250?
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ADMIN tellows Team meldete die Nummer +41445520250 mit Score 5
Hallo liebe tellows-Freunde,
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Danke für Euer Verständnis.
Euer tellows Team
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Ermittler John8338 meldete Krankenkasse mit der Nummer +41445520250 als Aggressive Werbung
Wurde ebenfalls angerufen.
fake antwortete 27.04.17 22:02als gemäss telsearch gehört diese nummer zu einem informatikunternehmen. da steht nix von krankenkasse - einfach so als hinweistrollerkenner antwortete 27.04.17 22:23fake eintrag von negativ trollKnurr antwortete 27.04.17 22:48Achtung: "fake" alias "trollerkenner" (=dieselbe Person) ist wieder aktiv!
Nie einen eigenen Kommentar schreiben, dafür ständig motzen.
Neue Bewertung zu 0445520250
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jojo meldete die Nummer 0445520250 als Telefonterror
Krankenkassenvergleich
Wir nehmen Bezug auf Ihre heutige E-Mail und danken Ihnen dafür.
Nach Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG handelt unlauter, wer „den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen.“ (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c241.html). Insoweit sind Werbeanrufe unter Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch verboten. Allerdings wird es Aufgabe der Gerichte sein, diese Bestimmung in Einzelfall auszulegen.
Wir haben Ihre Beanstandung in unserer Datenbank aufgenommen.
Das SECO kann Zivilklage oder Strafantrag gegen Personen oder Firmen einreichen, die systematisch den Sterneintrag missachten. Unser Klagerecht ist somit auf Fälle beschränkt, bei denen durch unerbetene Werbeanrufe Kollektivinteressen verletzt oder gefährdet werden, d.h. die wirtschaftlichen Interessen einer Vielzahl von Personen verletzt sind. Gegen die Missachtung des Sterneintrags in Einzelfällen kann das SECO deshalb nicht intervenieren. Hier müssen sich die Betroffenen selber mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Wenn eine genügende Anzahl von Beschwerden gegen den gleichen Anrufer vorhanden ist, prüfen wir jeweils, welche Massnahmen zu ergreifen sind. Gegebenenfalls reichen wir Zivil- oder Strafklage ein.
Es ist Ihnen auch möglich, Strafantrag bei den zuständigen Strafbehörden oder Zivilklage beim zuständigen Zivilrichter einzureichen. Der Strafantrag kann am Wohnsitz Ihres Polizeipostens hinterlegt werden. Es ist anschliessend Sache der Polizei, den Antrag an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Sie können entweder einen eingeschriebenen Brief senden oder bei der Polizei vorbeigehen. Die schriftliche Eingabe sollte nebst der Beschreibung des Sachverhalts (Anzahl und Zeit der Anrufe, Inhalt des Telefonats, etc.) folgenden Schlusssatz enthalten: "Aus all diesen Gründen stelle ich folgenden Antrag: Es sei gegen XY wegen Widerhandlung gegen Art. 3 Abs. 1 Bst. u Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) ein Strafverfahren zu eröffnen und XY sei angemessen zu bestrafen."
Der Strafantrag muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit erfolgtem Werbeanruf eingereicht werden.
Freundliche Grüsse
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sekretariat Ressort Recht
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
[email protected]
www.seco.admin.ch